Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen2017-05-02T16:47:00+00:00

Stand 29.07.2016

 

  1. Geltungsbereich
    Die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge der Sattlerei Gerloc, Bahnwiesenweg 7, 34281 Gudensberg. Abweichungen/Individualvereinbarungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung unverbindlich und freibleibend. Geringfügige Abweichungen bleiben vorbehalten.
    Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. § 13 BGB
    Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. § 14 BGB
  2. Datenschutz
    Wir verwenden die von Ihnen uns mitgeteilten personenbezogenen Daten (Kontaktdaten sowie Bankdaten) gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Ihre Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der mit Ihnen abgeschlossenen Kaufverträge verwendet, wie z. B. zur Zustellung der Waren bzw. zu internen statistischen Zwecken. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
  3. Angebote/Vertragsschluss
    Einem Vertragsschluss geht i. d. R. ein Angebot durch die Sattlerei Gerloc voraus. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Auftraggebers zur Auftragserteilung an den Auftragnehmer zustande.
    Bei Servicetouren (individuelle Planung erfolgt durch die Sattlerei Gerloc aufgrund entsprechender Kunden/Interessenten Nachfrage) sind die anfallenden Kosten entweder per Vorauskasse oder per Nachnahme zu entrichten. Werden die Reparatur- oder Anpassungsarbeiten vor Ort durchgeführt, so sind die anfallenden Kosten sofort in bar zu zahlen.
  4. Maßsattel
    Gibt der Auftraggeber einen individuell angefertigten Maßsattel in Auftrag, so ist zu beachten, dass sich die Rückenmuskulatur bzw. das Fettgewebe des Pferdes durch Training, Wachstum, Krankheit oder auch Fütterung verändern kann. Diese Veränderungen haben direkte Auswirkungen auf die Passgenauigkeit des angefertigten Maßsattels. Infolgedessen ist eine regelmäßige Überprüfung und ein individuelles Anpassen erforderlich und angebracht.
    Bei der ersten Nachsorge gewähren wir einen Nachlass von 50 % auf den Rechnungsbetrag für die erbrachten Leistungen ausgenommen sind Fahrt- und Frachtkosten. Alle weiteren Überprüfungen/Anpassungen sind kostenpflichtig. Solche erforderlichen Anpassungsarbeiten (z. B. Aufpolstern) stellen keine Nachbesserung im Sinne der gesetzlichen Gewährleistung dar.
    Der Maßsattel sollte nur für das Pferd verwendet werden, von dem auch die Maße genommen wurden! Der Wechsel auf ein anderes Pferd sollte nicht erfolgen. Verschiedene Faktoren wie die Position des Sattels, Einwirkungen des Reiters durch den Beritt und die Wahl der Sattelunterlage wirken über den Sattel auf das Pferd ein. Eine Gewähr für die Passgenauigkeit des Maßsattels wie auch die Sitzposition des Reiters wird vom Auftragnehmer nur bezogen auf den Zeitpunkt der Übergabe übernommen. Zur Vermeidung von Meinungsverschiedenheiten zeichnet der Auftragnehmer die Maße des Pferdes/Reiters beim Zeitpunkt des Maßnehmens auf und archiviert diese. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber in die speziellen Gebrauchsweisen der gerloc Sättel ein.
  5. Widerruf
    Verbraucher können bei Fernabsatzgeschäften i.S. v. § 312b ff BGB innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Widerrufsbelehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:Sattlerei Gerloc, Inhaber Gerhard Locker, Bahnwiesenweg 7, 34281 Gudensberg
    Fax Nr.: 05603-916 425, mail: info@gerloc.deMit der wirksamen Ausübung des Widerrufs ist der Kunde zur Rücksendung der Ware verpflichtet, wenn die Ware im Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung hat der Kunde (Auftraggeber) zu tragen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Kann der Kunde die Ware ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurück gewähren, muss der Kunde ggf. Wertersatz leisten.
    Dieses Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die wir aufgrund der Kundenspezifikationen angefertigt haben oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind.
  6. Rücktritt vom Vertrag
    Tritt der Auftraggeber, aus Gründen, die vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind, vom Vertrag zurück, so kann der Auftragnehmer angemessenen Ersatz für seine bereits getätigten Aufwendungen und getroffene Vorkehrungen verlangen. Bei Stornierung des Auftrages oder bei einer gescheiterten Übernahme des Sattels sind 12% des Auftragswertes zuzüglich der Versand- oder Reisekosten vom Auftraggeber zu zahlen.
    Es ist dem Auftraggeber überlassen, nachzuweisen, ob bzw. in welcher Höhe die vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Kosten gerechtfertigt sind.
  7. Zahlungsbedingungen
    Bei der Bestellung eines Maßsattels ist durch den Auftraggeber nach erfolgter Auftragsbestätigung eine Anzahlung i. H. v. 1.000,00 € im Voraus zu entrichten.
    Bei Bestellungen deren Auftragswert nicht höher als 300,00 € sind, ist die Ware bei Abholung in bar bzw. bei Versand per Vorauskasse oder Nachnahme zu entrichten. Bei Service Touren bzw. Reparaturen/Anpassungsarbeiten erfolgt die Bezahlung ausschließlich gegen Vorkasse oder per Nachnahme.
  8. Eigentumsvorbehalt
    Die Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Bei Zahlungsverzug oder vertragswidrigem Verhalten durch den Kunden, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und die Ware zurückzufordern. Der Auftraggeber ist zur Herausgabe der Ware verpflichtet. Sollte die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware beim Kunde gepfändet werden, hat dieser den Auftragnehmer sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls zu informieren.
  9. Lieferbedingungen
    Die Lieferfristen werden nach bestem Ermessen angegeben, sind aber nicht verbindlich.
    Höhere Gewalt, unvorhersehbare schwerwiegende Betriebsstörungen verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Die Liefer-/Übergabebereitschaft durch den Auftragnehmer wird dem Kunden angezeigt. Kann die Lieferung/Übergabe aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, so gerät der Kunde in Annahmeverzug. Verpackungs- und Versandkosten werden gesondert in der Rechnung ausgewiesen. Etwaige Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  10. Gewährleistung
    Der Auftragnehmer leistet für die mangelfreie Beschaffenheit der Ware Gewähr nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen: Zur vertragsgemäßen Beschaffenheit gehört beim Kauf eines Lederproduktes, dass Leder als Naturprodukt natürliche Vernarbungen haben und Farbveränderungen unterworfen sein kann. Zudem kann das Leder auch auf Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen reagieren. Diese Beschaffenheit des Leders stellt keinen Mangel dar. Zur Gewährleistung bei Maßsätteln siehe § 4. Ansprüche auf Schadenersatz oder vergebliche Aufwendungen sind ausgeschlossen, sofern nicht dem Auftragnehmer grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann. Gewährleistungsansprüche verjähren bei neuen Waren innerhalb 24 Monate (bei Unternehmen innerhalb von 12 Monaten), bei gebrauchten Waren innerhalb 12 Monate (für Unternehmer besteht keine Gewährleistung) ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für Fehler, die auf unrichtige oder undeutliche Angaben des Kunden zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer nicht. Bei Transportschäden hat der Auftraggeber die Annahme der Ware zu verweigern und den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren. Bei offenen Mängeln sind diese unverzüglich, in schriftlicher Form, innerhalb einer Frist von 2 Wochen anzuzeigen. Bei versteckten Mängeln sind diese unverzüglich nach Entdeckung, in schriftlicher Form, innerhalb einer Frist von 1 Woche anzuzeigen.
    Die Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers erlischt, wenn die gelieferte Ware unsachgemäß behandelt oder ohne Genehmigung des Auftragnehmers verändert oder verarbeitet wird sowie die gewöhnliche Abnutzung des Kaufgegenstandes. Dies trifft auch bei mangelhafter oder unsachgemäßer Wartung des Kaufgegenstandes durch nicht vom Auftragnehmer beauftragte oder nicht qualifizierte Personen zu.
  11. Haftungsbeschränkung
    Die Haftungsbeschränkungen sind ausgeschlossen bei die dem Auftragnehmer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
    Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haftet der Auftragnehmer sowie dessen Erfüllungsgehilfen nicht.
    Diese Beschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung oder aus Garantie.
  12. Beurteilungen
    Bei Meinungsverschiedenheiten sind nur Sachverständige zur Beurteilung von Leistungs- und Lieferungsmängeln zugelassen, die von einer Handwerkskammer im Bundesgebiet für das Sattler – Handwerk öffentlich bestimmt sind. Sollte sich bei der Prüfung herausstellen, das unberechtigte Beanstandungen vorgebracht wurden, hat der Auftraggeber die verursachten Kosten zu tragen.
  13. Schlussbestimmungen
    Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
    Bei Meinungsverschiedenheiten sind nur Sachverständige zur Beurteilung von Leistungs- und Lieferungsmängeln zugelassen, die von einer Handwerkskammer im Bundesgebiet für das Sattler – Handwerk öffentlich bestimmt sind. Sollte sich bei der Prüfung herausstellen, dass unberechtigte Beanstandungen vorgebracht wurden, hat der Auftraggeber die verursachten Kosten zu tragen.
  14. Recht/Gerichtsstand
    Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das des Unternehmens in 34281 Gudensberg, zuständige Gericht. Auch wenn der Auftraggeber keinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegen oder seinen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sein sollte, trifft diese Bestimmung zu. Bei Verträgen mit Kaufleuten i. S. d. HGB gilt der Gerichtsstand am Sitz des Unternehmens in 34281 Gudensberg als vereinbart. Entgegenstehenden AGB wird ausdrücklich widersprochen.
  15. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
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